Honorar

  • Einzelberatungen (á 50 Minuten)                                 € 100,-
  • Supervision (á 45 Minuten)                                          € 100,-
  • Waffenpsychologische Begutachtung                           € 236,-
  • Adoptionsgutachten                                                     € 400,-
  • Gutachten zu Adipositas-chirurgischen Eingriffen         € 250,-

Klinisch-psychologische Diagnostik ist seit 1995 eine Leistung der Sozialversicherung. Patientinnen und Patienten können daher mit einer ärztlichen Überweisung klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Wird die Leistung eines Wahlpsychologen in Anspruch genommen, bekommt der Patient 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet und es bleibt nur mehr ein geringer Selbstbehalt. Wahlpsychologen rechnen das Privathonorar also direkt mit dem Patienten ab, dem nach Vorlage der Honorarnote 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet wird.

Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1. Jänner 2024 eine Leistung der Krankenkasse und ist nun als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung leisten die Krankenversicherungsträger bei der Inanspruchnahme einer klinischen Psychologin/eines klinischen Psychologen einen Kostenzuschuss. Über die Voraussetzungen dafür sowie die Höhe des Kostenzuschusses informiere ich Sie gerne persönlich!

Für Personen, die nachweislich über ein sehr geringes Einkommen verfügen, biete ich ein begrenztes Kontingent an Plätzen zu Sozialtarifen an.

Vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit) bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen das Honorar zu 100 % in Rechnung stellen muss. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.